Informationen und Kommunikation

Wer sich selbst noch nicht mit dem Thema „Pflege“ auseinandergesetzt hat oder auseinandersetzen musste, übersieht schnell die Belastungen, denen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgesetzt sind. Die Bereitstellung von pflegerelevanten Informationen ist deshalb nicht nur für diejenigen wichtig, die oft unvorbereitet in eine Pflegesituation geraten und sich möglichst schnell und unkompliziert über Betreuungsmöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen etc. kundig machen müssen. Genauso wichtig ist es, Verständnis bei den Kolleginnen und Kollegen zu wecken. Nur so können auch informelle Lösungen für die Verbesserung der Vereinbarkeit gefunden werden, ohne dass das Betriebsklima leidet.

Ein möglicher Lösungsansatz ist daher eine Vertrauensperson als betrieblichen Pflege-Guide ausbilden zu lassen.

 

Ansprechpartner „Vereinbarkeit Beruf und Pflege“

Situation

Pflegesituationen treten nicht nur unvorhergesehen ein, sie ändern sich oftmals auch plötzlich, zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Gesundheit des Pflegebedürftigen. Pflegende müssen sich zusätzlich zu der psychischen und emotionalen Belastung in kurzer Zeit mit einer Fülle von Informationen auseinandersetzen und tragfähige Lösungen für die neue Situation finden. Dazu brauchen sie jede erdenkliche Unterstützung.

Maßnahme

Eine unternehmensinterne Ansprechperson, bei der die Informationen über betriebliche Angebote und externe Ansprechstellen gebündelt vorliegen und die mit den Problemen von pflegenden Angehörigen vertraut ist, kann die betroffenen Beschäftigten kompetent und effektiv unterstützen. Im persönlichen, auf den konkreten Fall abgestimmte Gespräche, können Informationen und Hinweise zielgerichteter gegeben werden, als dies über Infomaterial oder Intranetangebote möglich ist. Die Ansprechperson sollte vor allem eine Lotsenfunktion einnehmen, d.h. den Ratsuchenden an die zuständigen Personen und Stellen innerhalb und außerhalb des Unternehmens vermitteln. Als Ansprechpersonen kommen die Personalabteilung, der Betriebsrat aber auch engagierte Beschäftigte in Frage.

Fazit

Es liegt durchaus im Eigeninteresse des Unternehmens, dass die Betroffenen schnell zu einer tragfähigen Lösung finden, ein Ansprechpartner in Lotsenfunktion kann dabei entscheidende Hilfe leisten.

Tipp

Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen sollten bei sämtlichen Informationsmedien und -veranstaltungen zum Thema „Pflege“ aufgeführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Beschäftigten im Notfall wissen, an wen sie sich wenden können.

 

Bereitstellung von Informationsmaterial

Situation

Die Pflegebedürftigkeit trifft Angehörige oft unvorbereitet. Zunächst benötigen die Angehörigen möglichst schnell umfassende Informationen über Betreuungsmöglichkeiten, finanzielle und rechtliche Aspekte, aber auch über kompetente Anlaufstellen für eine Beratung, da in kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen.

Maßnahme

Arbeitgeber können Informationsmaterial zu den organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Aspekten der Pflege und zu Unterstützungsmöglichkeiten zusammenstellen und den Beschäftigten bei Bedarf als Flyer, Broschüren oder im Intranet zugänglich machen. Gut und gezielt informierte Beschäftigte können unter anderem schneller die notwendigen Arrangements treffen, als wenn sie erst selbst die Informationen recherchieren müssen.

 

Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“

Situation

Pflegende Beschäftigte wissen oft nicht, dass ihr Arbeitgeber Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbietet. Dies liegt zu einem guten Teil daran, dass das Interesse an entsprechenden Maßnahmen in der Regel gering ist, solange man noch nicht selbst mit Pflegeaufgaben in der Familie konfrontiert ist. Die Folge: Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, wissen Beschäftigte nicht, dass, wo und wie sie Unterstützung im Unternehmen bekommen können. Damit die angebotenen Leistungen effektiv genutzt werden, ist daher eine regelmäßige und nachdrückliche Information, die auch (noch) nicht Betroffene erreicht, unverzichtbar.

Maßnahme

Eine kontinuierliche Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ und der eingeführten betrieblichen Maßnahmen führt dazu, dass die Beschäftigten sich bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit im Angehörigenkreis zumindest vage daran erinnern, dass das Unternehmen in diesem Bereich etwas anbietet. Dies ist eine erste Grundlage, um im Bedarfsfall weitere Informationen selbständig einzuholen. Die offensive Kommunikation trägt zudem dazu bei, die Angehörigenpflege zu enttabuisieren und die Beschäftigten zur Inanspruchnahme der Angebote zu ermutigen.

Arbeitgeber verfügen in der Regel über eine Reihe von Kommunikationskanälen, über die auf das Thema und die entsprechenden betrieblichen Regelungen aufmerksam gemacht werden kann. Geeignet sind zum Beispiel Artikel in der Mitarbeiterzeitschrift und im Intranet oder Aushänge am Schwarzen Brett. Besondere Aufmerksamkeit kann erreicht werden, wenn Informationen zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ als Tagesordnungspunkt bei Mitarbeiterinformationen oder als Anlage zu schriftlichen Quartalsinformationen der Geschäftsführung platziert werden können. Eine weitere Möglichkeit ist, im Rahmen von betrieblichen Gesundheitstagen an Infoständen oder durch Vorträge auf das Thema „Angehörigenpflege“ aufmerksam zu machen. Bei der Kommunikation bietet sich auch eine Einbettung des Themas in einen größeren Zusammenhang wie „Familienbewusste Personalpolitik“ oder „Diversity Management“ an.

 

Sensibilisierung der Belegschaft

Situation

Das Thema „Pflege“ stößt nicht selten auf Desinteresse oder Ablehnung, wenn man von dem Thema (noch) nicht selbst betroffen ist. Es kann passieren, dass pflegende Beschäftigte von ihren Kollegen nur wenig Anteilnahme oder Verständnis für ihre besondere Belastung erfahren. Als Folge werden vom Unternehmen angebotene Maßnahmen nur selten in Anspruch genommen – und wenn, dann nur mit schlechtem Gewissen und dem Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen.

Maßnahme

Eine Unternehmenskultur, in der die Pflege von Angehörigen ernst genommen wird und diese Aufgabe Anerkennung findet, kann systematisch gefördert werden. Hierzu trägt die kontinuierliche Kommunikation des Themas bei. Ein besonders deutliches Signal ist es, wenn sich Mitglieder der Unternehmensleitung des Themas persönlich annehmen, bei Veranstaltungen oder Mitarbeiterinformationen entsprechend darauf eingehen oder Maßnahmen selbst in Anspruch nehmen. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sollten zudem nicht als Sozialleistungen, sondern als moderne Personalstrategie mit Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg kommuniziert werden.

Fazit

Der Erfolg der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege hängt wesentlich von einer Unternehmenskultur ab, die Rücksicht auf Probleme der Beschäftigten mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nimmt. Gerade bei Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf Arbeitsabläufe und damit auf Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen haben, ist es wichtig, dass Pflegepersonen Anerkennung entgegengebracht wird. Hinzu kommt, dass – anders als die Betreuung und Erziehung von Kindern – Pflege, an deren Ende der Tod des Pflegebedürftigen steht, zumindest in der Tendenz eher tabuisiert wird. Nur in einer offenen Unternehmenskultur werden Pflegende überhaupt bereit sein, auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen, Bedarfe zu äußern und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Tipp

Eine Notfallmappe, die ähnlich aufgebaut ist und wie hier beschrieben genutzt werden kann, wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Landesseniorenvertretung Hessen herausgegeben und kann bestellt werden unter: publikationen@hsm.hessen.de