Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Ein Foto mit den Unterschriften der Erstunterzeichner*innen der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
© Katharina Schwerber

Elf Unternehmen und Organisationen in Hessen haben im November 2013 gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erstmals einen neuen Weg gewählt, um den Herausforderungen des Themas „Beruf und Pflege“ aktiv zu begegnen. Die bundesweit erste Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege will das vorhandene Engagement der Arbeitgeber sichtbar machen und dadurch weitere Betriebe und Organisationen zur Mitarbeit anregen.

Die Initiative hat Erfolg: Mittlerweile haben schon 309 Organisationen die Charta unterschrieben und sind Mitglied der hessischen Initiative. (Stand Oktober 2023)

Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wurde im Jahr 2023 bereits zum elften Mal feierlich an trendbewusste Organisationen und Unternehmen verliehen. Werden Sie Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!

Freiwilliges Selbstbekenntnis

Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit geht es den Charta-Mitgliedern vor allem darum, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgeber als auch den Belangen der Pflegenden sowie deren pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen. Dabei ist die Enttabuisierung des Themas Pflege ein erster grundlegender Schritt. Beschäftigte, die Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sollen in ihrem Arbeitsumfeld gewürdigt und unterstützt werden.

Mit der Unterzeichnung der Charta bekennen sich die Unterzeichnenden

• zur Enttabuisierung und Würdigung der Übernahme von Pflegeaufgaben,
• zur Förderung einer entsprechenden Organisationskultur,
• zum lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten,
• zur Förderung des internen und externen Dialogs.

Die Unterzeichnung ist kostenfrei und nicht an Voraussetzungen oder zu erfüllende Bedingungen geknüpft. Sie stellt ein freiwilliges Selbstbekenntnis zur Würdigung der Pflegearbeit von Beschäftigten dar. Durch die Unterzeichnung treten Arbeitgebende dem Netzwerk der Charta-Mitglieder bei und werden Mitglied der hessischen Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

 

Mitglied werden

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, als Unternehmen oder Organisation die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen zu unterzeichnen.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir erklären den Prozess bis zur Verleihung und setzen Sie bei Interesse auf die Liste der künftigen Neu-Unterzeichner und Neu-Unterzeichnerinnen.

 

Schnelltest Beruf und Pflege

    Testen Sie die Relevanz der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Ihrer Organisation.

    Wie hoch ist der Altersdurchschnitt Ihrer Beschäftigten?
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    Wo liegt der Altersdurchschnitt Ihrer Beschäftigten zum Altersdurchschnitt der Branche?
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    Wie hoch ist der Anteil der 50- bis 65-Jährigen in Ihrer Organisation?
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    Wie hoch ist der Anteil weiblicher Beschäftigter in Ihrer Organisation?
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    Treten bei Ihren Beschäftigten gehäuft Gesundheits- oder Personaleinsatzprobleme auf?
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    Ist damit zu rechnen, dass die geburtenstarken Jahrgänge langfristig in Ihrer Organisation bleiben und somit als große Gruppe gemeinsam altern werden?
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    Planen Sie, gezielt ältere Arbeitskräfte einzustellen, um den Fachkräftebedarf zu decken?
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    Engagieren sich Ihre Mitbewerber und Mitbewerberinnen aktiv für die Vereinbarung von Beruf und Pflege?
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    Sind Beschäftigte in Ihrer Organisation bekannt, die sich bereits um hilfsbedürftige oder pflegebedürftige Angehörige kümmern?
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    Wurde eine Belegschaftsbefragung zum Thema »Vereinbarkeit von Beruf und Pflege« durchgeführt, aus der der tatsächliche Bedarf ersichtlich wird?
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