Engagement zeigen & Mitglied werden

Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wurde am 11. Oktober 2023 bereits zum 10-jährigen Jubiläum der Initiative feierlich an trendbewusste Organisationen und Unternehmen verliehen. Werden Sie im kommenden Jahr Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!

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Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird jährlich feierlich an hessische Unternehmen überreicht, die sich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen möchten. Treten auch Sie bei und profitieren Sie von den zahlreichten Angeboten der hessischen Initiative!

Charta-Verleihung 2023

10 Jahre Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen: Sozialminister Kai Klose gratuliert zum Jubiläum und begrüßt 13 neue Mitglieder

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Charta-Verleihung 2023
Klare Vorteile für alle:
Durch schnelles Finden eines tragfähigen Pflegearrangements, können Beschäftigte sich besser auf Ihre Berufstätigkeit konzentrieren.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein niedrigeren Krankenstand, eine engere Bindung sowie die Stärkung des Images.

Erfahren,
worum es geht

Immer mehr Beschäftigte müssen sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Arbeitgeber können sie dabei unterstützen – und das Unternehmen oder die Organisation dadurch stärken.

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„Beruf und Pflege vereinbaren – die hessische Initiative“ unterstützt insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen dabei, Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser vereinbar zu gestalten.

Sehen,
wie es geht

Lösungsorientiert und individuell sind die Angebote, mit denen Unternehmen und Organisationen ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen.

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Gesundheit und Vorsorge sind für uns als Schule ein zentrales Anliegen. Als zertifizierte gesundheitsfördernde Schule achten wir auf gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und berücksichtigen dabei berufliche und private Belastungen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für uns ein weiterer wichtiger Baustein. Wir unterstützen unsere Lehrkräfte mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Dr. Brigitte Seefeldt-Schmidt

Abteilungsleiterin

Wir unterzeichnen die Charta, weil wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht nur als gesellschaftliche, sondern auch als unternehmerische Notwendigkeit ansehen. Mit den von uns eingeführten Angeboten steigern wir nicht nur die Zufriedenheit unserer Beschäftigten und ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, sie erhöhen auch unsere Attraktivität als Arbeitgeber. Beispielhaft dafür steht unser Modell der teilstationären Kurzzeitpflege, auf das unsere Beschäftigten zurückgreifen können, wenn die häusliche Pflege aufgrund eines Notfalls nicht möglich ist.

Prof. Dr. Klaus Ahrend und Dr. Markus Hoschek

Vorstandsmitglieder

Auch vor dem Amtsgericht Melsungen macht der demografische Wandel keinen Halt und wir möchten uns den Herausforderungen stellen. Es ist uns wichtig, unseren Bediensteten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Pflege und Beruf anzubieten und sie tatkräftig zu unterstützen.

Dr. Jürgen Kitzinger

Direktor des Amtsgerichts

Immer mehr Beschäftigte in Handwerksbetrieben, auch die Unternehmer selbst, stehen vor der Her-ausforderung, den Spagat zwischen Beruf und Pflege zu schaffen. Da fast dreiviertel aller Handwerksbetriebe familiengeführt sind, bin ich sehr optimistisch, dass wir auch beim Thema Pflege auf die Flexibilität und Sensibilität der Unternehmen bauen können. Als Handwerkskammer Wiesbaden setzen wir uns für geeignete Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe ein. Als Kammer sind wir auch selbst Arbeitgeber und sehen unsere Verpflichtung. So bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z. B. die Teilnahme an Kompetenztrainings an, in denen praktische Hilfen für den Pflegealltag angeboten werden.

Bernhard Mundschenk

Hauptgeschäftsführer

Wir wollen nicht nur eine Unternehmenskultur fördern, die von Respekt und Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist, sondern wollen auch eine lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etablieren.

Kerstin Bach

Personalleitung

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, verdienen unser aller Hochachtung und benötigen Unterstützung – diese kann sich beispielsweise in flexiblen Arbeitszeitmodellen zeigen. Mit dem Beitritt zur Charta wollen wir unsere wertschätzende Haltung den pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber unterstreichen.

Martina Steuber

Geschäftsleiterin

Wir sind seit 1926 ein Familienunternehmen und arbeiten nun in der 4. und 5. Generation zusammen in unserem Unternehmen. Eines unserer wichtigsten Barometer für unseren Erfolg sind unsere Mitarbeiter. Wir möchten einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, indem wir unsere Mitarbeiter darin unterstützen, ihre Berufstätigkeit mit der Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren.

Stephanie Schlicker

Geschäftsleitung

Setzen Sie ein Zeichen:
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege haben schon viele Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

Lösungsansätze
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Von flexibler Arbeitszeit bis zum Kompetenztraining –
es gibt viele in der Praxis erprobte Maßnahmen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.